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Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das oberste Organ der Gemeinde. Er besteht aus 21 Mitgliedern und wird alle sechs Jahre gewählt. Er ist gewissermaßen das Stadtparlament. Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat zu den Sitzungen ein und führt den Vorsitz. Die Sitzungen sind öffentlich und Jedermann ist berechtigt zuzuhören und sich Aufzeichnungen zu machen.
Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und überwacht die Geschäftsführung der übrigen Gemeindeorgane, insbesondere auch des Bürgermeisters.
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